Allgemeine Geschäftsbedingungen

des eingetragenen Einzelunternehmens irā yoga e.U. Richardsweg 2 6020 Innsbruck

1. GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von irā yoga, für Kurse, veröffentlicht in Form eines Stundenplans sowie Veranstaltungen, Workshops und Ausbildungen. Mit dem Erwerb eines Blocks/ Monatskarte für offene Einheiten, sowie Anmeldung und Bezahlung für einen Kurs / Workshop, der zur Nutzung einer der genannten Dienstleistungen berechtigt, akzeptiert der/die Teilnehmer:in die nachstehenden Geschäftsbedingungen.

2. NUTZUNGSRECHT

a) Mit dem Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages (Block, Monatskarte, Einzeleinheit) für Kurse sowie Anmeldung und Bezahlung für einen Kurs / Workshop ist der/die Teilnehmer:in berechtigt, die Räumlichkeiten des irā yoga Studios zu den angebotenen Kurszeiten laut Stundenplan bzw. für die Dauer eines Workshops zu nutzen. Der/die Teilnehmer:in ist berechtigt, jeweils 15 Minuten vor sowie 15 Minuten nach Beendigung der Einheiten/Workshops die Räumlichkeiten des irā yoga Studios zum Umziehen zu nutzen. Der/Die Teilnehmer:in ist verpflichtet sich auf Anfrage des Personals des irā yoga Studios auszuweisen. Widrigenfalls kann ihm/ihr die Nutzung untersagt werden.

b) Dem/der Teilnehmer:in stehen grundsätzlich alle Leistungen des irā yoga Studios offen. Ein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme von Leistungen besteht jedoch nicht. Für Workshops, Kurse und Yogaklassen gelten begrenzte Teilnehmerzahlen. Sofern für bestimmte Leistungen besondere persönliche Bedingungen vorausgesetzt sind, müssen diese von dem/der Teilnehmer:in erfüllt werden. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt werden, so besteht keine Verpflichtung zur Leistungserbringung durch irā yoga.

c) Der/die Teilnehmer:in hat sich in den Räumlichkeiten des Studios stets so zu verhalten, dass es zu keiner Störung des Ablaufes der Einheiten/Kurse/Workshops kommt, die Einrichtung des Studios pfleglich behandelt wird und es zu keiner Beeinträchtigung der anderen Teilnehmer:innen kommt. Während einer Einheit ist absolute Ruhe einzuhalten und jegliche Störung, auch durch Geräte, zu vermeiden. Der/Die Teilnehmer:in hat sich an diese Regeln, und im Interesse aller Teilnehmer:innen an präzisierende Weisungen der Mitarbeiter:innen von irā yoga zu halten. Mobiltelefone und elektronische Geräte sind während der Kurse im Umkleidebereich lautlos oder ausgeschaltet zu verstauen. Fotografien der anderen Teilnehmer:innen sind ohne Einwilligung strengstens untersagt. Die Hausordnung ist zu beachten.

d) irā yoga ist berechtigt, bei einem groben Verstoß gegen eine Hausordnung, gegen die Anstandsregeln, sowie bei Tätlichkeiten, Bedrohungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, Diebstahl oder bei einem groben Verstoß gegen die allgemeinen Hygienevorschriften, dem Mitglied fristlos zu kündigen. In diesem Fall wird der schon gezahlte Beitrag nicht zurückerstattet. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

3. VERTRAGSARTEN UND KONDITIONEN

a) Vertragsarten
I. Mitgliedschaftsvertrag (Block, Monatskarte, Einzeleinheit):
Ein Mitgliedschaftsvertrag läuft auf eine bestimmte Zeit und endet automatisch nach der Vertragslaufzeit.
Folgende Mitgliedschaftsverträge können abgeschlossen werden:

  • Einzeleinheit: Berechtigt zur einmaligen Teilnahme an einer einzelnen Yoga Unterrichtseinheit. Vertragslaufzeit: eine Einheit.

  • 5er-Block: Berechtigt zur Teilnahme an 5 offenen Einheiten aus dem Stundenplan, innerhalb der Vertragslaufzeit; Vertragslaufzeit: 12 Monate, ab dem Tag der ersten Nutzung. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich.

  • 10er-Block: Berechtigt zur Teilnahme an 10 offenen Einheiten aus dem Stundenplan, innerhalb der Vertragslaufzeit; Vertragslaufzeit: 12 Monate, ab dem Tag der ersten Nutzung. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich.

  • Monatskarte: Berechtigt zur Teilnahme an allen offenen Einheiten aus dem Stundenplan, innerhalb der Vertragslaufzeit; Vertragslaufzeit: 30 Tage, ab dem Tag der ersten Nutzung. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich.

  • 3- Monatskarte: Berechtigt zur Teilnahme an allen offenen Einheiten aus dem Stundenplan, innerhalb der Vertragslaufzeit; Vertragslaufzeit: 90 Tage, ab dem Tag der ersten Nutzung. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich.

Die genannten Mitgliedschaftsverträge (Block, Monatskarte, Einzeleinheit) können nicht verlängert oder in bar abgelöst werden und sind nicht auf andere Personen übertragbar.

II. Kurs-Teilnahmen:
Als Kurs-Teilnahme gilt die Teilnahme an den, für einen Zeitraum mit Tag und genauer Uhrzeit, spezifizierten Kurseinheiten laut Webseite. Diese Kurse bestehen aus aufeinander aufbauenden Einheiten. Versäumte Einheiten eines Kurses können nicht nachgeholt werden. Die Nichtnutzung des Angebots von irā yoga, aus in der Sphäre des/der Teilnehmer:in liegenden Gründen, berechtigt den/die Teilnehmer:in nicht zur Reduktion oder Rückforderung seiner/ihrer Zahlung und auch nicht zum Ersatz- Besuch eines anderen Kurses. Das Nutzungsrecht für einen Kurs ist auf eine andere Person übertragbar, jedoch nur vor Beginn desselben. Alle Stornierungen bis 3 Stunden vor Kursbeginn werden Rückerstattet. Alle Stornierungen mit weniger als 3 Stunden vor Kursbeginn werden nicht an den/die Teilnehmer:in zurückerstattet.

III. Workshop-Teilnahmen:
Als Workshop-Teilnahme gilt die Teilnahme an den, für diesen Workshop mit Tag und genauer Uhrzeit, spezifizierten Einheiten laut Webseite. Versäumte Einheiten können nicht nachgeholt werden.
Die Nichtnutzung des Angebots von irā yoga aus in der Sphäre des/der Teilnehmer:in liegenden Gründen, berechtigt den/die Teilnehmer:in nicht zur Reduktion oder Rückforderung seiner/ihrer Zahlung und auch nicht zum Ersatz- Besuch eines anderen Workshops. Das Nutzungsrecht für einen Workshop ist auf eine andere Person übertragbar, jedoch nur vor Beginn desselben.

b) Preise, Preisänderungen und Zahlung:
Die Preise sind an der Rezeption des irā yoga Studios sowie auf der Webseite von irā yoga ausgeschrieben und verstehen sich als Endverbraucherpreis inkl. 20% Umsatzsteuer.
Die Zahlung erfolgt beim Kauf des jeweiligen Produktes, entweder in bar, via Bankomat- oder Kreditkartenzahlung, Überweisung oder Bankeinzug.

Soweit Sonderkonditionen bei einem Laufzeitvertrag gewährt sind, hat der/die Kunde/in eine Änderung der Basis (z.B. Student:in) unaufgefordert bekanntzugeben. Es sind nach der Änderung die Normalkonditionen zu bezahlen.

Die Nicht- Inanspruchnahme der Leistungen von irā yoga berechtigt nicht zu Abzügen. Zahlungsverzug tritt ein, sollte die Forderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist beglichen werden. Etwaige Bearbeitungsgebühren und gerichtliche Mahngebühren trägt das Mitglied in vollem Umfang. Im Falle des Zahlungsverzugs ist irā yoga darüber hinaus berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

c) Gültigkeit und Unterbrechung von Mitgliedschaftsverträgen (Block, Monatskarte, Einzeleinheit):
Die Gültigkeitsdauer kann unterbrochen bzw. verlängert werden, wenn ein wesentlicher Grund vorliegt. Als wesentlicher Grund gilt zum Beispiel eine gesundheitliche Beeinträchtigung für mindestens 4 Wochen. Die gesundheitliche Beeinträchtigung ist mit ärztlichem Attest nachzuweisen, das bestätigt, dass aus ärztlicher Sicht keinerlei Yogaübungen (=Asana oder Pranayama oder Meditation) gemacht werden dürfen.
Unterbrechung und Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nur möglich, wenn diese mindestens einen Tag vor Beginn der Unterbrechung bzw. Ablauf der Gültigkeit, schriftlich vereinbart wurde. Nach Beginn der Unterbrechung bzw. Ablauf der Gültigkeit kann ein Mitgliedschaftsvertrag ausnahmslos nicht mehr verlängert werden.

d) Begrenzte Teilnehmerzahl/Stundenplanänderungen:
Die Räume des irā yoga Studios haben eine begrenzte Teilnehmerkapazität. Bei hoher Teilnehmerzahl kann ein Platz in einer bestimmten Yoga Einheit daher nicht garantiert werden. Der/die Teilnehmer:in ist angehalten pünktlich vor jeder Einheit zu erscheinen. Die Teilnehmer:innen werden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung bei der Rezeption berücksichtigt.

Kurzfristige Absagen von Yoga Einheiten aus besonderem Anlass berechtigen den/die Teilnehmer:in nicht zu einem Preisnachlass oder zu einer Kündigung, sofern der Stundenplan des irā yoga Studios im Wesentlichen eingehalten wird und damit der/die Teilnehmer:in die Möglichkeit hat, auf andere offene Yoga Einheiten auszuweichen. Gleiches gilt bezüglich der Änderung eines Stundenplans, die im allgemeinen Ermessen von irā yoga erfolgt. In den Sommermonaten ist der Stundenplan aufgrund der eingeschränkten Teilnehmerzahl eventuell eingeschränkt.

 

4. HAFTUNG VON IRĀ YOGA

Der/Die Teilnehmer:in wird darauf hingewiesen, dass es in den Räumlichkeiten von irā yoga keine verschließbaren Spinde gibt. Mitgebrachte Gegenstände sind in der Umkleidekabine unbeaufsichtigt. Allenfalls mitgebrachte Wertsachen sind in den Kursraum mitzunehmen oder dem Kursleiter zur Aufbewahrung zu übergeben und elektronische Geräte auszuschalten. Soweit nicht eine Beteiligung von Mitarbeiter:innen von irā yoga nachgewiesen wird, wird eine Haftung im Falle des Verlustes von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld ausgeschlossen.

Die Inanspruchnahme von Leistungen von irā yoga erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. irā yoga haftet nicht für Unfälle bzw. daraus resultierende körperliche Schäden von Teilnehmer:innen. Auch für die Folgen unsachgemäß durchgeführter Übungen haftet irā yoga nicht. Es wird diesbezüglich auf Punkt 5 verwiesen.

Die Haftung von irā yoga für Vermögens- und Sachschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern durch irā yoga und seinen Mitarbeiter:innen keine Schäden durch die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten verursacht wurden.

 

5. GESUNDHEITSSTAND DER TEILNEHMER:INNEN

Der/die Teilnehmer:in versichert, nicht an einer ansteckenden Krankheit zu leiden, ebenso, dass dem Ausführen der Yogaübungen keine medizinischen Indikationen entgegenstehen. Der/die Teilnehmer:in verpflichtet sich Schwangerschaft, chronische oder akute Erkrankung (körperlich oder mental/ psychisch) dem/r Yogalehrer :in bzw. dem Betreiber von irā yoga umgehend mitzuteilen.

Die angebotenen Leistungen verstehen sich nicht als Therapie- oder Heilprogramm. Sie ersetzen in keiner Weise eine ärztliche Versorgung oder Verordnung von Medikamenten. Die Mitarbeiter:innen von irā yoga sind berechtigt, ohne dass dies eine Verpflichtung zur Prüfung oder eine Haftung für die Entscheidung auslösen würde, nach eigener Einschätzung des Gesundheitszustandes dem/der Teilnehmer:in die Ausübung von Yogaklassen zu verwehren.

 

6. DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN

Daten des/der Teilnehmer:in werden vertraulich behandelt und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung sowie eventuell für eigene Werbezwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Der/die Teilnehmer:in ist damit einverstanden, dass persönliche Daten, die irā yoga zur Verfügung gestellt werden EDV- mäßig gespeichert werden und im Rahmen des Vertragszweckes Verwendung finden.
Bilder und Videos aus Unterricht und Workshops können zur Dokumentation, Veröffentlichung und für Werbezwecke, sowie in sozialen Medien (z.B. Website, Instagram …) ohne weitere Zustimmung verwendet werden, sofern es keinen ausdrücklichen Widerspruch seitens eine/r Teilnehmer:in dagegen gibt.

 

7. GERICHTSSTAND, GELTENDES RECHT

Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss jedweder Verweisungsnorm. Sofern auf das Vertragsverhältnis nicht das KSchG anzuwenden ist, ist der Gerichtsstand Innsbruck und gilt für alle Streitigkeiten zwischen irā yoga und den/der Teilnehmer:in das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck

 

8. SONSTIGES

Es bestehen keine Nebenabreden zu diesen AGB. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform ebenso ein Abgeben von Änderungen. Sollte einzelne Klauseln der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Schriftlichkeitserfordernis wird durch eine Übermittlung als Email gewahrt. Sofern der/die Teilnehmer:in eine Emailadresse bekanntgegeben hat, können alle Nachrichten zwischen den Vertragsparteien durch Email erfolgen.